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   BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 75.98   

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BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 75.98 (https://dejure.org/1999,48192)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 6 B 75.98 (https://dejure.org/1999,48192)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 (https://dejure.org/1999,48192)
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 11.06.2010 - 6 B 86.09

    Juristische Examensprüfung; Bestandskraft von Verwaltungsakten;

    a) Soweit sich die Klägerin im Hinblick auf eine Grundsatzbedeutung der von ihr bezeichneten Fragestellung auf die in diesem Zusammenhang zu klärende Reichweite des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Bestandskraft von Verwaltungsakten beruft, ist ihr entgegenzuhalten, dass allgemeine Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung von landesrechtlichen Prüfungsbestimmungen herangezogen werden, regelmäßig ebenfalls dem nach § 137 Abs. 1 Satz 1 VwGO irrevisiblen Landesrecht angehören (Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195 S. 180; Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 75.98 - juris Rn. 3).

    Dieser ohne weitere verfassungsrechtliche Verankerung auch im Verwaltungsrecht zu beachtende Grundsatz würde im Falle seiner Anwendung die landesrechtlichen Prüfungsbestimmungen ergänzen und wäre deshalb nach den obigen Darlegungen (unter 1.a)) seinerseits dem irrevisiblen Landesrecht zuzuordnen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 194.97 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 S. 50 f. und vom 26. Mai 1999 a.a.O. Rn.3).

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz - hier im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 75.98 - (a.a.O.) - lässt sich dem Beschwerdevorbringen ebenfalls nicht entnehmen.

    Soweit die Klägerin schließlich in ihrer Beschwerdebegründungsschrift vom 23. November 2009 und vertiefend in ihren Schriftsätzen vom 30. März 2010 und vom 3. Juni 2010 ernsthafte Zweifel an der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck bringt bzw. deren Rechtswidrigkeit in der Art der Begründung einer bereits zugelassenen Revision - insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. März 1998 - 22 A 4551/95 - und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 75.98 - (jeweils a.a.O.) - geltend macht, bezeichnet sie bereits im Ansatz keinen der in § 132 Abs. 2 aufgeführten Revisionszulassungsgründe.

  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Dem kann auch der Gesichtspunkt der Verwirkung des Klagerechts nach den Grundsätzen von Treu und Glauben entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 1999 - 6 B 75/98 -, juris).
  • OVG Thüringen, 25.11.2008 - 4 ZKO 462/01

    Verwirkung des prozessualen Klagerechts; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung;

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.02.1974 - 3 C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 ; Beschluss vom 22.05.1990, 8 B 156/89, zitiert nach Juris; Beschluss vom 26.05.1999, 6 B 75/98, Juris; Urteil vom 10.08.2000, 4 A 11/99, NVwZ 2001, 206).

    Demgegenüber ist das Bundesverwaltungsgericht in anderen Entscheidungen durchaus davon ausgegangen, dass die Verwirkung verfahrensmäßiger Rechte unter den genannten Voraussetzungen auch in zweigliedrigen Rechtsverhältnissen zur Anwendung gelangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1990, 8 B 156/89, zitiert nach Juris; Beschluss vom 04.06.1991, 6 ER 400/91, Juris; Beschluss vom 26.05.1999, 6 B 75/98, Juris; Urteil vom 10.08.2000, 4 A 11/99, NVwZ 2001, 206).

    Abgesehen davon, dass die für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage "wie weitgehend der Verwirkungseinwand begründet sein kann" allein mit dieser Wendung nicht in der gebotenen Weise dargelegt ist, sind die Voraussetzungen für die Annahme der Verwirkung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.05.1999, 6 B 75/98, a. a. O.; Beschluss vom 22.05.1990, 8 B 156/89, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2017 - 8 A 11416/16

    Verlust des Nachbarrechts gegen Baugenehmigung nach einem Jahr

    Zudem muss der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, insbesondere vermögenswirksame Dispositionen getroffen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 -, juris, Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, DVBl. 2011, 1107 und juris, Rn. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 14 A 313/09

    Anspruch auf Neubewertung einer für einen zweiten Prüfungsversuch im Rahmen einer

    Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Urteil vom 30. März 1998 22 A 4551/95 u.a. in NWVBl 1998, 403, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 6 B 75/98 in: juris, sei zu entnehmen, dass in Verfahren der vorliegenden Art die Bestandskraft einer Prüfungsentscheidung durchbrochen und die mögliche Verpflichtung zur Neubewertung allenfalls im Fall einer prozessualen Verwirkung des Klagerechts ausgeschlossen werde.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

    Es mag Fallgestaltungen geben, in denen aufgrund des Zeitablaufs die Aufklärung des tatsächlichen Geschehensablaufs beeinträchtigt sein kann und einem Beklagten dadurch bei seiner Rechtsverteidigung ein unzumutbarer Nachteil entsteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere - aber nicht nur dann - der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Beschluss vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - zitiert nach Juris; Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75/98 - Juris; Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 - NVwZ 2001, 206).

    Die Gerichte haben in den Fällen, in denen auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens bei der Beurteilung der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht zu bewerten war, nicht unbedingt langjährige Fristen vorausgesetzt (so etwa der Ablauf von zwei Jahren in BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305/308 f. und in BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 - NJW 2003, 1514; nach 4 Jahren bei Angriff der Benotung einer Examensarbeit in BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 - zitiert nach juris; verneint dagegen bei einer Beschwerdeeinlegung innerhalb von einem Jahr nach Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahme in BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - NStZ 2009, 166).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ff. [308]; im Einzelnen hierzu auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 26.5.1999 - 6 B 75.98 - m. w. N., zitiert nach Juris und Beschluss vom 22.5.1990 - 8 B 156/89 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 13).
  • VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15

    Verwirkung; Bewertungsspielraum

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75/98 -, juris Rn. 4.
  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. auch Beschluß vom 4. Juni 1991 BVerwG 6 ER 400.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298, für Klage nach vielen Jahren gegen eine Exmatrikulation; Beschluß vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 75.98 , für Klage nach ca. 4 Jahren gegen die Benotung einer Prüfungsarbeit mit weiteren Besonderheiten).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3321/04
  • VGH Bayern, 29.12.2005 - 1 NE 05.2818

    Bestimmung der maßgeblichen Tiefe von Abstandsflächen im Bebauungsplan

  • VGH Hessen, 27.03.2020 - 5 A 2514/13
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2000 - 6 A 12169/99
  • VG Mainz, 15.09.2010 - 3 K 844/09

    Zur Ermächtigungsgrundlage für Beschlüsse eines Gremiums einer Hochschule, mit

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

  • VG Trier, 20.12.2017 - 5 K 7241/17.TR

    Nachbarklage gegen Erweiterung des "Milchhof Reginenhof" in Gerolstein erfolglos

  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 7 C 09.763

    Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichem Urteil; Umdeutung; Anspruch eines

  • VG Köln, 03.12.2008 - 6 K 2751/07

    Anfechtung einer im ersten Versuch geschriebenen Hausarbeit bei vorheriger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2012 - 1 A 11463/11

    Einbürgerung, deutsche Staatsangehörigkeit, Widerruf, Familienasyl,

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